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Leistungen: Narkose
Die Wahl des Narkose- oder Anästhesieverfahrens setzt eine umfangreiche Beratung und die Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen voraus.
Abhängig von der geplanten Behandlung und dem Schmerzempfinden des Patienten stehen unterschiedliche Methoden zur Auswahl. Ziel ist eine stressfreie Behandlung. Ob lokale Anästhesie, Sedierung oder Vollnarkose: bei uns sind Sie in guten Händen.
Eingriffe unter Vollnarkose werden dabei von unserem erfahrenen Anästhesistenteam überwacht und bedürfen einer entsprechenden Vorbereitung. Bei einem ersten Termin werden wir immer erst in Ruhe untersuchen und die Behandlungsalternativen und Befunde mit Ihnen besprechen. Erst ein Folgetermin stellt die eigentliche Zahnbehandlung unter Narkose dar. Provisorische Versorgungen werden bereits vorher fertig gestellt, so dass Sie nach Zahnentfernungen nicht ohne Zähne die Praxis verlassen.
Dank Narkose besteht die Möglichkeit, langwierige und umfangreiche Gebiss-Sanierungen auf eine Sitzung zu reduzieren.
Wann kommt eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose in Frage?
Bei
- Sanierung des Gebisses in einer Sitzung
- großen und schwierigen chirurgischen Eingriffen, wie das Entfernen
mehrerer Zähne
- dem Einbringen von vielen Implantaten
- umfangreicher Behandlung von Kindern oder behinderten Patienten
- Behandlung von Angstpatienten
- Patienten bei denen Lokalanästhetika nicht wirken
Sämtliche Behandlungen (Implantationen, Zahnfleischbehandlungen, Zahnersatz, Zahnentfernungen etc.) können theoretisch in Vollnarkose durchgeführt werden. Allerdings muss der verantwortliche Arzt mit Ihnen zusammen abwägen, ob der Behandlungsplan und der Operations-Aufwand beziehungsweise das OP-Risiko in Relation zueinander stehen.
Die Kosten für die Narkose werden
- von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In Ausnahmefällen
kann bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr und behinderten Patienten eine Kostenübernahme erfolgen.
- von den privaten Versicherungen im Regelfall übernommen. Sollte eine
Narkose notwendig sein, erstellt der Anästhesist vorab einen Behandlungsplan, damit sie diesen bei Ihrer Versicherung einreichen können.
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